er-design agb
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
- Auftragnehmer ist die Firma ER-Design Evelin Radosztics, Grazer Strasse
22, A-7551 Stegersbach, folgend kurz als er-design bezeichnet. Auftragsinhalt
ist zur Gänze der in der Homepage www.evrado.com dargelegte, zumindest aber
der im jeweils gültigen Angebot/Auftrag festgelegte Leistungsumfang, im folgenden
kurz als das Pprojekt bezeichnet.
- Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie
vom Auftraggeber, auf dem Original oder einer Zweitschrift, schriftlich und
firmenmäßig unterfertigt werden, und verpflichten nur zu dem in der
Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
werden somit für das gegenständliche Geschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung
ausgeschlossen. Bei Unterfertigung werden ausschließlich und vollinhaltlich
die allgemeinen Geschäftsbedingungen von er-design anerkannt. Bei Escheinen
von Allgemeinen Geschäftsbedingungen neueren Datums erlischt die Gültigkeit
der vorangegangenen.
- Angebote und Verträge sind 21 Tage lang gültig. Erbrachte Leistungen
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von er-design.
- Serviceverträge gelten ausschließlich für die Dauer des abgeschlossenen
Vertrages. Serviceverträge sind im Voraus zu bezahlen und beinhalten die im
Leistungsverzeichnis oder im Angebot angeführten Leistungen. Gefahrene Kilometer
oder sonstige anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Über
die Anzahl der verbleibenden Servicestunden wird von er-design jederzeit
Auskunft erteilt. Serviceverträge garantieren die Bearbeitung innerhalb von
48 Stunden. Bei unvorhersehbaren Einflüssen von Dritten oder Höherer Gewalt
sowie bei vorhersehbaren Terminen (Schulung, Betriebsurlaub,...) von Seiten
des Auftragnehmers entsteht kein Anspruch auf Erfüllung.
- Andere Vereinbarungen sind immer im Angebot bzw. Auftrag festgelegt und
haben Gültigkeit vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistung und Prüfung
- Der Gegenstand eines Auftrages ist immer in demselben festgelegt
- Die Ausarbeitung der Projekte erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber
vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und
Hilfsmittel, welche der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit
und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
- Grundlage für die Erstellung von Projekten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung,
die von er-design unentgeltlich, aufgrund der zur Verfügung gestellten
unter Punkt 2b angeführten Unterlagen, ausarbeitet. Die Leistungsbeschreibung
ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und
mit seinem Zustimmungsvermerk (firmenmässige Fertigung) zu versehen. Später
auftretende Änderungswünsche und zusätzliche Arbeiten können zu gesonderten
Termin- und Preisvereinbarungen führen.
- Individuell erstellte Kunstprojekte, Programmadaptierungen, Homepages, CAD-Pläne
oder Grafik-Projekte (nachfolgend zusammenfassend Software genannt) bedürfen
für das jeweils betroffene Projekt einer Abnahme durch den Auftraggeber spätestens
5 Wochen ab Lieferung. Lässt der Auftraggeber diesen Zeitraum ohne Abnahme
verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten
Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz im Echtbetrieb durch den Auftraggeber
gilt die Software mit sofortiger Wirkung als abgenommen.
- Eventuell auftretende Mängel sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert
an er-design schriftlich zu melden. er-design bemüht sich
um rascheste Mängelbehebung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die
Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
- Bei Bestellung von Standardprojekten bestätigt der Auftraggeber mit der
Bestellung die Kenntnis des Umfanges der bestellten Software.
- Die vom er-design ausgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit Anbotstellung,
Beschaffung, Zusammenbau und Lieferung von Hardwarekomponenten und Peripheriegeräten
dient ausschließlich der Hilfestellung und Unterstützung des Auftragnehmers.
Aufträge im Zusammenhang mit Hardwarekomponenten beinhalten ausschließlich
die entstandenen Kosten für Abholung, Zusammenbau, Assembling, Prüfung und
Lieferung derselben, auch wenn diese Arbeiten nicht gesondert angeführt sind.
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, nicht mit dem Handel, jedoch
mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hardwarekomponenten befugt zu sein.
- Bei der Bestellung von Hardwarekomponenten bestätigt der Auftraggeber mit
der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Komponenten.
- Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise ab Geschäftssitz
von er-design. Lieferungen frei Haus werden gesondert verrechnet. Reklamationen
oder Garantieansprüche sind nur unter Vorlage der Rechnung möglich und ausschließlich
in der Niederlassung Stegersbach möglich. Sollte kein Servicevertrag
lt. Punkt 1d abgeschlossen worden sein, erfolgt die Verrechnung des Vorortsevice
bei fremdverschulden lt. tatsächlichem Aufwand gemäß den gültigen
Regiepreisen.
- Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des
Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich
ist, ist er-design verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen.
Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw.
schafft die Voraussetzungen, dass eine Ausführung möglich ist, kann er-design
die Ausführung ablehnen. Die bis dahin für die Tätigkeiten von er-design
angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber
zu ersetzen.
- Ein Versand von Projekten (Programmträgern, Dokumentationen, Plänen;...)
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüberhinaus erwünschte
Schulungen, Erklärungen oder Lieferungen frei Haus werden gesondert in Rechnung
gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
3. Preise, Steuern und Gebühren
- Alle Preise auf der Homepage und in den Leistungsverzeichnissen sind in
Euro angegeben. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Preise verstehen
sich ab Geschäftssitz von er-design. Allfällige Vertragsgebühren,
Versicherungen oder Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Bei allen Projekten gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei
allen anderen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung
gültigen Sätzen verrechnet.
- Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber
gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten
gelten als Arbeitszeiten.
4. Liefertermin
- er-design ist bestrebt, die vereinbarten Fertigstellungstermine einzuhalten.
- Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn
der Auftraggeber rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen lt. Punkt 2b, insbesondere
die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2c zur Verfügung stellt
und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige
oder nachträglich geänderte Angaben oder Informationen bzw. zu spät zur Verfügung
gestellte Unterlagen entstehen, sind von er-design nicht zu vertreten
und können zum Verzug des Erfüllungstermines führen. Daraus entstehende Mehrkosten
trägt der Auftraggeber.
- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist er-design berechtigt,
Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung und Rechnungslegung
- Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind (bis auf weitere Bekanntgabe
zu Nettopreisen, d.h. ohne Umsatzsteuer), sofern nicht anders
vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne jeden Abzug und spesenfrei
zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten
Zahlungsbedingungen analog.
- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen sowie nach Ablauf der unter
Punkt 2d anberaumten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen
zu legen.
- Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer
die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle bis
dahin entstandenen und damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind
vom Auftraggeber zu tragen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt,
Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fälligzustellen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Gewährleistungs, Garantieansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
6. Urheber- und Nutzungsrecht
- Alle Urheberrechte an Projekten stehen er-design bzw. den entsprechenden
Lizenznehmern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Projekte nach Bezahlung
des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken und nur
für das im Vertrag spezifizierte Ausmaß zu verwenden. Durch den gegenständlichen
Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung
durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers werden keine Rechte der Nutzung erworben.
Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
Dies gilt insbesondere für die Programmierung von Software und Homepages,
Plänen und Visualisierungen und Publikationen auf Print- oder Speichermedien.
- Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist nur
dann gestattet, wenn in der Software kein ausdrückliches verbot des Lizenzgebers
oder dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke
in diese Kopien unverändert mitübetragen werden. Die weitergabe von Projekten
(Software und Homepages, Plänen und Visualisierungen, Publikationen auf Print-
oder Speichermedien) an Dritte und das verändern derselben ist ausdrücklich
untersagt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass beigestelltes Bild- oder Textmaterial
frei von rechten Dritter ist. er-design weist ausdrücklich darauf hin,
für illegal zur Verfügung gestellte Unterlagen, keinerlei Nutzungs-, Haftungs-,
Urheber- oder Lizenzrechtliche Ansprüche zu übernehmen. Der Auftraggeber wurde
ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt.
7. Rücktrittsrecht
- Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem
Verschulden und rechtswidrigem Handeln von er-design ist der Auftraggeber
berechtigt, in schriftlicher Form vom betreffenden Auftrag zurückzutreten,
wenn innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen
Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren
sowie sonstige Umstände, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten von er-design
liegen, entbinden diese von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
- Stornierungen von Aufträgen oder Auftragsteilen durch den Auftraggeber sind
nur in schriftlicher Form möglich. Bei Einverständnis hat er-design
das Recht, neben den erbrachten Leistungen eine angemessene Stornogebühr bis
zu einer Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes
zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderung
- Mängelrügen sind nach Lieferung der vereinbarten Projekte bzw. bei Individualsoftware
(auch Homepages) nach Programmabnahme innerhalb der 5-Wochenfrist gemäss punkt
2d in schriftlicher Form an die er-design zu richten.
- Korrekturen und Ergänzungen, welche von er-design zu vertreten sind
, werden kostenlos durchgeführt.
- Korrekturen und Ergänzungen, welche vom Auftraggeber oder von Dritten zu
vertreten sind , werden von er-design gegen berechnung durchgeführt oder aber
nach vorheriger Absprache und Einverständniserklärung auf fair-business
Basis kostenfrei erledigt.
- Es wird generell keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden die auf
unsachgemässe Bedienung, geänderte Komponenten, Schnittstellen und Parameter,
Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen,
Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen sowie auf Transportschäden
zurückzuführen sind, übernommen.
- Für Projekte, die durch beauftragte Personen des Auftraggebers bzw. Dritter
nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die
er-design.
- Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits
bestehender Hard- oder Software ist, bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich
auf die Änderung oder Ergänzung, die Gewährleistung der bestehenden Hard-
oder Software lebt dadurch nicht wieder auf.
9. Haftung
- er-design haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und
Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen er-design ist in jedem Fall, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
10. Sonstiges, Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so wird hiedurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die Vertagspartner werden
partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommt.
- Soweit nicht anders angegeben, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österrichischem Recht,
auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten
gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes
für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
- Kostenlose Leistungen wie z.b. Statistiken, Gästebücher, Counter, Formulare
oder CGI-Dienste können ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Einen
gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Bei gewollter oder ungewollter Firmenauflösung besteht kein Anspruch auf
offene servicestunden. Serviceverträge verlieren mit dem Datum der Firmenauflösung
ihre Gültigkeit.
11. Kalkulationsrichtilinen
- Die Kalkulationsrichtlinien für die Gestaltung von Honoraren in der Datenverarbeitung
sind einerseits eine Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich für
Dienstleistungen in der Automationsunterstützten Informationsverarbeitung
auf Basis nationaler und internationaler Gepflogenheiten, und dient andererseits
als Informationsgrundlage für unsere Kunden.
- Die Stundenpreisaufteilung erfolgt laut Empfehlung in drei Kategorien entprechend
dem Schwierigkeitsgrad der Anwendung
- Kategorie 1: Einzelplatzsysteme
- Kategorie 2: Mehrplatzsysteme, Netzwerke
- Kategorie 3: Grossrechneranlagen
er-design verrechnet bis auf Widerruf ausschließlich Stundensätze
der Kategorie 1; Die Stundenverrechnung kommt zur Anwendung, falls keine anderen
Modalitäten vertraglich vereinbart wurden. (z.B. Pauschalverrechnung lt.
Leistungsbeschreibung)
- Tarifpositionen für Vorleistungen und Projektbetreuung:
(Beratung, Planung, Organisation, Angebotserstellung, Istzustandaufnahme,
Anforderungsanalyse, Realisierungskonzept, Datenbank- und Netzwerkdesign,
Testspezifikation ...)
Stundensatz: € 96,65
- Tarifpositionen für Entwicklung, Implementation und Services:
(Detailanalyse, Applikationsentwurf, Programmierung, Test, Dokumentation,
Installation, Schulung, Abnahme, Softwareberatung...)
Stundensatz: € 85,03
- Zuschläge für Leistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit (8.00-18.00 uhr):
zwischen 22.00 und 06.00 uhr 60%, zwischen 06.00 und 08.00 Uhr / 18.00 und
22.00 uhr 30%, an Sonn- und Feiertagen 100%
- Kilometergeld, ausgenommen bei Serviceverträgen lt. amtlichen Satz €
0,36 je gefahrenen Kilometer.
- Es gilt als üblich, dass der Auftraggeber vor, spätestens aber zum Zeitpunkt
der Auftragsannahme durch Vorlage und gegegebenfalls Zeichnung von den vorliegenden
Kalkulationsrichtlinien und den zur Anwendung kommenden Geschäftsbedingungen
von er-design nachweislich informiert wird.