er-design agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

  1. Auftragnehmer ist die Firma ER-Design Evelin Radosztics, Grazer Strasse 22, A-7551 Stegersbach, folgend kurz als er-design bezeichnet. Auftragsinhalt ist zur Gänze der in der Homepage www.evrado.com dargelegte, zumindest aber der im jeweils gültigen Angebot/Auftrag festgelegte Leistungsumfang, im folgenden kurz als das Pprojekt bezeichnet.

  2. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber, auf dem Original oder einer Zweitschrift, schriftlich und firmenmäßig unterfertigt werden, und verpflichten nur zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden somit für das gegenständliche Geschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Bei Unterfertigung werden ausschließlich und vollinhaltlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von er-design anerkannt. Bei Escheinen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen neueren Datums erlischt die Gültigkeit der vorangegangenen.

  3. Angebote und Verträge sind 21 Tage lang gültig. Erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von er-design.

  4. Serviceverträge gelten ausschließlich für die Dauer des abgeschlossenen Vertrages. Serviceverträge sind im Voraus zu bezahlen und beinhalten die im Leistungsverzeichnis oder im Angebot angeführten Leistungen. Gefahrene Kilometer oder sonstige anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Über die Anzahl der verbleibenden Servicestunden wird von er-design jederzeit Auskunft erteilt. Serviceverträge garantieren die Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden. Bei unvorhersehbaren Einflüssen von Dritten oder Höherer Gewalt sowie bei vorhersehbaren Terminen (Schulung, Betriebsurlaub,...) von Seiten des Auftragnehmers entsteht kein Anspruch auf Erfüllung.

  5. Andere Vereinbarungen sind immer im Angebot bzw. Auftrag festgelegt und haben Gültigkeit vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistung und Prüfung

  1. Der Gegenstand eines Auftrages ist immer in demselben festgelegt

  2. Die Ausarbeitung der Projekte erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, welche der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

  3. Grundlage für die Erstellung von Projekten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die von er-design unentgeltlich, aufgrund der zur Verfügung gestellten unter Punkt 2b angeführten Unterlagen, ausarbeitet. Die Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk (firmenmässige Fertigung) zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche und zusätzliche Arbeiten können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

  4. Individuell erstellte Kunstprojekte, Programmadaptierungen, Homepages, CAD-Pläne oder Grafik-Projekte (nachfolgend zusammenfassend Software genannt) bedürfen für das jeweils betroffene Projekt einer Abnahme durch den Auftraggeber spätestens 5 Wochen ab Lieferung. Lässt der Auftraggeber diesen Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software mit sofortiger Wirkung als abgenommen.

  5. Eventuell auftretende Mängel sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert an er-design schriftlich zu melden. er-design bemüht sich um rascheste Mängelbehebung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

  6. Bei Bestellung von Standardprojekten bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Umfanges der bestellten Software.

  7. Die vom er-design ausgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit Anbotstellung, Beschaffung, Zusammenbau und Lieferung von Hardwarekomponenten und Peripheriegeräten dient ausschließlich der Hilfestellung und Unterstützung des Auftragnehmers. Aufträge im Zusammenhang mit Hardwarekomponenten beinhalten ausschließlich die entstandenen Kosten für Abholung, Zusammenbau, Assembling, Prüfung und Lieferung derselben, auch wenn diese Arbeiten nicht gesondert angeführt sind. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, nicht mit dem Handel, jedoch mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hardwarekomponenten befugt zu sein.

  8. Bei der Bestellung von Hardwarekomponenten bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Komponenten.

  9. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise ab Geschäftssitz von er-design. Lieferungen frei Haus werden gesondert verrechnet. Reklamationen oder Garantieansprüche sind nur unter Vorlage der Rechnung möglich und ausschließlich in der Niederlassung Stegersbach möglich. Sollte kein Servicevertrag lt. Punkt 1d abgeschlossen worden sein, erfolgt die Verrechnung des Vorortsevice bei fremdverschulden lt. tatsächlichem Aufwand gemäß den gültigen Regiepreisen.

  10. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist er-design verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzungen, dass eine Ausführung möglich ist, kann er-design die Ausführung ablehnen. Die bis dahin für die Tätigkeiten von er-design angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

  11. Ein Versand von Projekten (Programmträgern, Dokumentationen, Plänen;...) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüberhinaus erwünschte Schulungen, Erklärungen oder Lieferungen frei Haus werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

3. Preise, Steuern und Gebühren

  1. Alle Preise auf der Homepage und in den Leistungsverzeichnissen sind in Euro angegeben. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von er-design. Allfällige Vertragsgebühren, Versicherungen oder Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

  2. Bei allen Projekten gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei allen anderen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet.

  3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

4. Liefertermin

  1. er-design ist bestrebt, die vereinbarten Fertigstellungstermine einzuhalten.

  2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen lt. Punkt 2b, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2c zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Informationen bzw. zu spät zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von er-design nicht zu vertreten und können zum Verzug des Erfüllungstermines führen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

  3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist er-design berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

5. Zahlung und Rechnungslegung

  1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind (bis auf weitere Bekanntgabe zu Nettopreisen, d.h. ohne Umsatzsteuer), sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

  2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen sowie nach Ablauf der unter Punkt 2d anberaumten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen zu legen.

  3. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle bis dahin entstandenen und damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fälligzustellen.

  5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungs, Garantieansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6. Urheber- und Nutzungsrecht

  1. Alle Urheberrechte an Projekten stehen er-design bzw. den entsprechenden Lizenznehmern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Projekte nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken und nur für das im Vertrag spezifizierte Ausmaß zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers werden keine Rechte der Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich. Dies gilt insbesondere für die Programmierung von Software und Homepages, Plänen und Visualisierungen und Publikationen auf Print- oder Speichermedien.

  2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist nur dann gestattet, wenn in der Software kein ausdrückliches verbot des Lizenzgebers oder dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübetragen werden. Die weitergabe von Projekten (Software und Homepages, Plänen und Visualisierungen, Publikationen auf Print- oder Speichermedien) an Dritte und das verändern derselben ist ausdrücklich untersagt.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass beigestelltes Bild- oder Textmaterial frei von rechten Dritter ist. er-design weist ausdrücklich darauf hin, für illegal zur Verfügung gestellte Unterlagen, keinerlei Nutzungs-, Haftungs-, Urheber- oder Lizenzrechtliche Ansprüche zu übernehmen. Der Auftraggeber wurde ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt.

7. Rücktrittsrecht

  1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden und rechtswidrigem Handeln von er-design ist der Auftraggeber berechtigt, in schriftlicher Form vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

  2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten von er-design liegen, entbinden diese von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

  3. Stornierungen von Aufträgen oder Auftragsteilen durch den Auftraggeber sind nur in schriftlicher Form möglich. Bei Einverständnis hat er-design das Recht, neben den erbrachten Leistungen eine angemessene Stornogebühr bis zu einer Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderung

  1. Mängelrügen sind nach Lieferung der vereinbarten Projekte bzw. bei Individualsoftware (auch Homepages) nach Programmabnahme innerhalb der 5-Wochenfrist gemäss punkt 2d in schriftlicher Form an die er-design zu richten.

  2. Korrekturen und Ergänzungen, welche von er-design zu vertreten sind , werden kostenlos durchgeführt.

  3. Korrekturen und Ergänzungen, welche vom Auftraggeber oder von Dritten zu vertreten sind , werden von er-design gegen berechnung durchgeführt oder aber nach vorheriger Absprache und Einverständniserklärung auf fair-business Basis kostenfrei erledigt.

  4. Es wird generell keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden die auf unsachgemässe Bedienung, geänderte Komponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen, Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind, übernommen.

  5. Für Projekte, die durch beauftragte Personen des Auftraggebers bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die er-design.

  6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Hard- oder Software ist, bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf die Änderung oder Ergänzung, die Gewährleistung der bestehenden Hard- oder Software lebt dadurch nicht wieder auf.

9. Haftung

  1. er-design haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen er-design ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10. Sonstiges, Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiedurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die Vertagspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

  2. Soweit nicht anders angegeben, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österrichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

  3. Kostenlose Leistungen wie z.b. Statistiken, Gästebücher, Counter, Formulare oder CGI-Dienste können ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

  4. Bei gewollter oder ungewollter Firmenauflösung besteht kein Anspruch auf offene servicestunden. Serviceverträge verlieren mit dem Datum der Firmenauflösung ihre Gültigkeit.

11. Kalkulationsrichtilinen

  1. Die Kalkulationsrichtlinien für die Gestaltung von Honoraren in der Datenverarbeitung sind einerseits eine Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich für Dienstleistungen in der Automationsunterstützten Informationsverarbeitung auf Basis nationaler und internationaler Gepflogenheiten, und dient andererseits als Informationsgrundlage für unsere Kunden.

  2. Die Stundenpreisaufteilung erfolgt laut Empfehlung in drei Kategorien entprechend dem Schwierigkeitsgrad der Anwendung

  3. er-design verrechnet bis auf Widerruf ausschließlich Stundensätze der Kategorie 1; Die Stundenverrechnung kommt zur Anwendung, falls keine anderen Modalitäten vertraglich vereinbart wurden. (z.B. Pauschalverrechnung lt. Leistungsbeschreibung)

  4. Tarifpositionen für Vorleistungen und Projektbetreuung:
    (Beratung, Planung, Organisation, Angebotserstellung, Istzustandaufnahme, Anforderungsanalyse, Realisierungskonzept, Datenbank- und Netzwerkdesign, Testspezifikation ...)
    Stundensatz: € 96,65

  5. Tarifpositionen für Entwicklung, Implementation und Services:
    (Detailanalyse, Applikationsentwurf, Programmierung, Test, Dokumentation, Installation, Schulung, Abnahme, Softwareberatung...)
    Stundensatz: € 85,03

  6. Zuschläge für Leistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit (8.00-18.00 uhr): zwischen 22.00 und 06.00 uhr 60%, zwischen 06.00 und 08.00 Uhr / 18.00 und 22.00 uhr 30%, an Sonn- und Feiertagen 100%

  7. Kilometergeld, ausgenommen bei Serviceverträgen lt. amtlichen Satz € 0,36 je gefahrenen Kilometer.

  8. Es gilt als üblich, dass der Auftraggeber vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch Vorlage und gegegebenfalls Zeichnung von den vorliegenden Kalkulationsrichtlinien und den zur Anwendung kommenden Geschäftsbedingungen von er-design nachweislich informiert wird.